Kostenerstattung

Wir sind eine Privatpraxis ohne Kassensitz und können daher nicht per Chipkarte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Falls Sie jedoch in absehbarer Zeit keinen freien Therapieplatz bei einer Therapeut*in mit Kassenzulassung bekommen, besteht ggf. die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei uns zu beginnen.

Um eine Therapie über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen sind folgende Schritte notwendig:

Schritt 1.) Nehmen Sie per Telefon oder Mail Kontakt zu 3-6 wohnortnahen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit Kassensitz auf und dokumentieren Sie die Kontaktaufnahmeversuche nach dem Schema des Absagenprotokolls. Sowohl das Absagenprotokoll als auch eine Liste von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aus Barnim finden Sie bei uns auf der Seite.

Sollte die Wartezeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn bei allen kontaktierten Therapeut*innen über 6-12 Wochen betragen, oder sollten Sie nach einer Woche keine Antwort der Therapeutin/ des Therapeuten erhalten haben, oder ist keine Aufnahme möglich, sind die Voraussetzungen für das Kostenerstattungverfahren erfüllt. Absagen sammeln ist hier das Stichwort. Hier finden Sie das Protokoll, welches Sie zur Dokumentation von Absagen nutzen können.

Eine Liste, der Barnimer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können Sie hier herunter laden.

Schritt 2.) Nehmen Sie bitte Kontakt zu der Terminserviesstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.: 116 117) auf und lassen sich einen Termin für ein Erstgespräch geben. Hier erhalten Sie ein Formular (PTV11), welches wir für die Beantragung der Therapie über das Kostenerstattungsverfahren benötigen. Sollte die Terminservisstelle nicht dazu in der Lage sein Ihnen einen Termin zu vermitteln, kontaktieren Sie uns bitte. Wir nennen Ihnen dann gerne einen Kollegen, der das Erstgespräch mit Ihnen durchführt.

Bitten Sie ggf. um das Hinzufügen eines Dringlichkeitscodes bei dem Erstgespräch.

Schritt 3.) Informieren Sie ihre Kinderärztin/ ihren Kinderarzt darüber, dass Sie (bzw. das Kind/ die/der Jugendliche) dringend eine psychotherapeutische Behandlung benötigen. Lassen Sie sich auch eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen. (Dieser Schritt ist nicht zwingend notwendig, kann jedoch die Chance einer Bewilligung des Antrags erhöhen).

Schritt 4.) Kontaktieren Sie ihre Krankenkasse und schildern Sie die Dringlichkeit der Aufnahme einer Psychotherapie mit der Bitte um Kostenübernahme einer Therapie über das Kostenerstattungsverfahren bei einer TherapeutIn ohne Kassenzulassung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen zeitnahen ambulanten Psychotherapieplatz!

Schritt 5.) Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis und bringen Sie hierfür die Dokumentation ihrer Kontaktversuche, das Formular PTV11, sowie die Dringlichkeitsbescheinigung mit. Optimal wäre es, wenn Sie ihre Krankenkasse bereits um die Übernahme der 5 probatorischen Sitzungen gebeten haben und hierfür eine Bestätigung mitbringen.

Von hieran übernehmen wir und stellen den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Sollte die Krankenkasse den Antrag bewilligen, beginnen wir mit den 5-6 probatorischen Sitzungen. Im Anschluss daran beginnt, bei entsprechender Indikation, die eigentliche Psychotherapie.