Beihilfe

Bei Beamten und berechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst (und deren mitversicherten Angehörigen) bezuschusst die Beihilfestelle die Kosten einer Psychotherapie bei uns. Die Beihilfe übernimmt 50-80% der Kosten. Die Verbleibenden Konsten werden ganz oder anteilig von der privaten Krankenversicherung übernommen, wenn ein entsprechender Tarif abgeschlossen wurde. Wir möchten Sie bitten, im Vorfeld folgende Punkte mit Ihrer Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung zu klären:

Schritt 1.) Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die Bedingungen für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Lassen Sie sich die entsprechenden Formulare geben. Bei vielen Beihilfestellen können Sie die Formulare auch über das Internet herunterladen.

Schritt 2.) Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vesicherung nach den genauen Vertragsbedingungen. Zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit gewährt die Beihilfe in jedem Fall den Zuschuss für die probatorischen Sitzungen. Bitte erfragen Sie jedoch, ob ihr Tarif die Restkosten erst nach diesen Sitzungen übernimmt. Bitte erfragen Sie auch, wie viele Therapiestunden insgesamt von ihrem Tarif gedeckt sind.