Private Krankenversicherung

Sind Sie bzw. ihr Kind privat versichert, möchten wir Sie bitten, folgende Punkte im Vorfeld bei ihrer Versicherung zu klären:

  • Gibt es einen konkreten für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Versicherung? Dann bitte Name und Telefonnummer für uns dokumentieren.
  • Rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und erfragen Sie, ob eine Kinder- und jugendlichenpsychotherapie Leistungsbestandteil ihres Vertrages ist und wenn ja, welche Bedingungen hierfür gelten.
  • Gibt es eine Höchstgrenze an Behandlungsstunden, welche bewilligt werden (pro Jahr?)?
  • In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Natürlich helfen wir Ihnen diesbezüglich auch gerne telefonisch weiter. Nach Klärung dieser Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf (telefonisch oder per Mail) und wir versuchen, einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch zu finden.